Stephan Kohn ist ein seit kurzem beurlaubter Beamter des Bundesinnenministeriums. Er hatte in einem internen Papier, die Corona Strategie der Regierung angezweifelt und hinterfragt. Seine Grundfrage war, ob die Maßnahmen, die wir gegen Corona ergreifen, nicht mehr Leben kosten als Corona selbst. Es braucht keine großen Modellannahmen, um zu diesem Schluss zu kommen. In den Medien wurde er schnurstracks in die rechte Ecke sortiert und als Verharmloser tituliert. Die direkte Reaktion des BMIs war, ihn freizustellen und mit rechtlichen Schritten zu drohen, d.h. der Entfernung aus dem Beamtenstatus. Und ich stelle mich jetzt mal hin und wette, Stephan Kohn passiert gar nichts. Meine Begründung ist ziemlich einfach. Gerichtsverfahren sind immer mit Risiko für beide Parteien versehen. Das Risiko für Stephan Kohn ist überschaubar, weil schon eingetreten. Das Risiko für das BMI und Herrn Seehofer hingegen ist so groß, dass ich überrascht wäre, wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt
Bei Spiegel.de schreibt ein Psychoanalytiker übers Grundgesetz . Das Grundgesetz aber basiert nicht auf epidemiologischen Werten, sondern auf ethischen. In Artikel 3 heißt es [...] Dass Psychoanalyse keine Wissenschaft ist, habe ich in meiner allerersten Psychologievorlesung an der Uni gelernt. Dass die Therapieerfolge einer zumeist langjährigen Psychoanalyse nicht klar quantifizierbar sind, kam dann ein paar Jahre später. Ich hatte viele Bekannte, die verhaltenstherapeutische Ausbildungen machten; die Erfolge von vergleichsweisen kurzen Verhaltenstherapie sind hingegen belegt . Was ich aber bis heute nicht wusste, ist, dass Psychoanalyse auch ein Jurastudium umfasst und dass man einen Psychoanalytiker als Experten für Grundgesetzfragen heranziehen kann. Wäre da nur ein Verfassungsrechtler, evt. sogar ein ehemaliger Verfassungsrichter , der zu den Stellung bezogen hätte... Spiegel.de berichtet ebenfalls über eine österreichische Studie . Dort wurden echte Fälle analysiert und v