Die Handelskammer Hamburg hat eine schöne Aufstellung zu den Spesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass meine aktuelle betriebliche Praxis nicht konform zur Steuergesetzgebung ist:
- Frühstück darf nur pauschal angerechnet werden, wenn der Posten nicht explizit auf der Rechnung aufgeführt wird. Also: Beim Hotel immer darum bitten, das Frühstück in die Rechnung zu inkludieren.
- Verpflegungspauschalen sind bis zu drei Monate steuerfrei. Wenn man länger als drei Monate beim gleichen Kunden vor Ort müssen die Pauschalen versteuert werden.
Bisher hatte ich mit den Reisekosten keine Probleme. Ich tippe mal, dass meine Firma die fälligen Steuern für mich übernimmt.
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