Die Zeit hatte vor einiger Zeit eine nette Grafik, wo der Durchschnittsverdienst verschiedener Berufsgruppen dargestellt wurde. Da das in der Printausgabe war, verweise ich hier mal auf einen anderen Blog.
Die beiden Berufsgruppen mit den höchsten Durchschnittsgehältern waren Ärzte und Anwälte/Notare: 6000€ Monatsgehalt, sprich 72.000€ Jahresgehalt. Ich lehne mich an dieser Stelle mal aus dem Fenster und unterstelle beiden Berufsgruppen eine gewisse FDP-Affinität, der Gewinnerpartyei der diesjährigen Bundestagswahl.
Die FDP hat sich jetzt als Ziel gesetzt, die deutsche Wirtschaft von der Schockstarre der Schröder Jahre zu befreien. Mehr netto! Arbeit muss sich wieder lohnen! Lockerer Kündigungsschutz! ... Alles, was das liberale Buch des Weisheiten so hergibt.
Für die Elite (Ärzte und Anwälte, s.o.) unserer Gesellschaft, diejenigen die harte Werte schaffen, die selbstständig Arbeitsplätze sichern, die ein gutes Auskommen haben, sind das alles logische Parolen.
Für mich spricht es für eine gewisse Wirklichkeitsverzerrung: Ärzte und Anwälte sind beides Berufsgruppen, deren Gehalt in meinen Augen nicht am Markt verdient wird und die seitens des Staates massive Vorteile genießen.
Fangen wir mal bei den Ärzten an. Die Gehälter der Ärzte stammen (zum Großteil) aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie werden zwangsweise bei Arbeitnehmern erhoben, die sich nicht dagegen wehren können. Fehlt Geld für die jährliche 10% Erhöhung, gehen halt die Prämien hoch. Nur mal zur Einsortierung: Die deutsche Arbeitslosenversicherung erhebt 3%, die GKV 15% Beiträge.
Wer sich die Details anschaut, stellt noch mehr staatliche Intervention auf Seiten der Ärzte fest. Nehmen wir einen Augenarzt. Nach Auskunft wikipedia verdient dieser über 100.000€ im Jahr. Dabei könnten 50% der Leistung auch vom Optiker erbracht werden. Gratis. Nennt sich Sehtest. Selbst wenn man die restlichen 50% der Arbeit eines Augenarztes betrachtet, kommt man nicht umhin festzustellen, dass das jahrelange Studium eine völlige Überqualifikation der Augenärzte zur Folge hat.
Für Therapeuten und Psychiater kann man das Einsparpotential sehr genau beziffern. Ein Therapeut (5 Jahre Studium + 3 Jahre spezialisierte Ausbildung) darf keine Pillen verschreiben, er ist ja kein Arzt, deswegen verdient er knapp 40.000€. Ein Psychiater verdient 65.000€.
Anwälte sind ein eigenes Thema. Ja, es gibt einige Anwälte am Existenzminimum, die irgendwie versuchen mit ihrer eigenen Kanzlei durchzustarten, weil sie kein gutes Examen haben. Und nein, sie werden nicht über die Sozialversicherung bezahlt, sondern haben Mandaten, die sich freiwillig für ihren Anwalt entscheiden können. Von daher ist der Wettbewerb unter Anwälten sicher höher als unter Ärzten. Aber: Er entspricht keiner Weise der Wettbewerb zwischen Putzfrauen, denen man den Mindestlohn leidet.
Für Anwälte gibt es eine staatlich festgelegte Gebührenordnung. Man kann das auch Mindestlohn für Akademiker nennen. Diese Gebührenordnung bedeutet zum Beispiel, dass sich die Anwaltsschwemme nicht in einem heftigen Preiswettbewerb äußert. Nach oben hin verhindert es, das Kunden sich Massenrabatte aushandeln bzw. den Anwalt per Festpreis entlohnen. Wie bei den Ärzten sind auch Anwälte vor unliebsamer Konkurrenz geschützt. Rechtsberatung darf nicht jeder.
Die beiden Berufsgruppen mit den höchsten Durchschnittsgehältern waren Ärzte und Anwälte/Notare: 6000€ Monatsgehalt, sprich 72.000€ Jahresgehalt. Ich lehne mich an dieser Stelle mal aus dem Fenster und unterstelle beiden Berufsgruppen eine gewisse FDP-Affinität, der Gewinnerpart
Die FDP hat sich jetzt als Ziel gesetzt, die deutsche Wirtschaft von der Schockstarre der Schröder Jahre zu befreien. Mehr netto! Arbeit muss sich wieder lohnen! Lockerer Kündigungsschutz! ... Alles, was das liberale Buch des Weisheiten so hergibt.
Für die Elite (Ärzte und Anwälte, s.o.) unserer Gesellschaft, diejenigen die harte Werte schaffen, die selbstständig Arbeitsplätze sichern, die ein gutes Auskommen haben, sind das alles logische Parolen.
Für mich spricht es für eine gewisse Wirklichkeitsverzerrung: Ärzte und Anwälte sind beides Berufsgruppen, deren Gehalt in meinen Augen nicht am Markt verdient wird und die seitens des Staates massive Vorteile genießen.
Fangen wir mal bei den Ärzten an. Die Gehälter der Ärzte stammen (zum Großteil) aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie werden zwangsweise bei Arbeitnehmern erhoben, die sich nicht dagegen wehren können. Fehlt Geld für die jährliche 10% Erhöhung, gehen halt die Prämien hoch. Nur mal zur Einsortierung: Die deutsche Arbeitslosenversicherung erhebt 3%, die GKV 15% Beiträge.
Wer sich die Details anschaut, stellt noch mehr staatliche Intervention auf Seiten der Ärzte fest. Nehmen wir einen Augenarzt. Nach Auskunft wikipedia verdient dieser über 100.000€ im Jahr. Dabei könnten 50% der Leistung auch vom Optiker erbracht werden. Gratis. Nennt sich Sehtest. Selbst wenn man die restlichen 50% der Arbeit eines Augenarztes betrachtet, kommt man nicht umhin festzustellen, dass das jahrelange Studium eine völlige Überqualifikation der Augenärzte zur Folge hat.
Für Therapeuten und Psychiater kann man das Einsparpotential sehr genau beziffern. Ein Therapeut (5 Jahre Studium + 3 Jahre spezialisierte Ausbildung) darf keine Pillen verschreiben, er ist ja kein Arzt, deswegen verdient er knapp 40.000€. Ein Psychiater verdient 65.000€.
Anwälte sind ein eigenes Thema. Ja, es gibt einige Anwälte am Existenzminimum, die irgendwie versuchen mit ihrer eigenen Kanzlei durchzustarten, weil sie kein gutes Examen haben. Und nein, sie werden nicht über die Sozialversicherung bezahlt, sondern haben Mandaten, die sich freiwillig für ihren Anwalt entscheiden können. Von daher ist der Wettbewerb unter Anwälten sicher höher als unter Ärzten. Aber: Er entspricht keiner Weise der Wettbewerb zwischen Putzfrauen, denen man den Mindestlohn leidet.
Für Anwälte gibt es eine staatlich festgelegte Gebührenordnung. Man kann das auch Mindestlohn für Akademiker nennen. Diese Gebührenordnung bedeutet zum Beispiel, dass sich die Anwaltsschwemme nicht in einem heftigen Preiswettbewerb äußert. Nach oben hin verhindert es, das Kunden sich Massenrabatte aushandeln bzw. den Anwalt per Festpreis entlohnen. Wie bei den Ärzten sind auch Anwälte vor unliebsamer Konkurrenz geschützt. Rechtsberatung darf nicht jeder.
Ein Vergleich der Gehälter dieser beiden Berufsgruppen mit den Gehältern üblicher Angestellter ist übrigens auch aufgrund einiger anderer Vorteile schwierig. Ärzte, Rechtsanwälte und auch Steuerberater haben das Privileg eigene Altersversorgungen zu haben und aus der gesetzlichen "Zwangsversicherung" aussteigen zu können. Während der normale Angestellte darum bemüht ist, sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich abzusichern, können diese Berufsgruppen davon ausgehen, aus ihren eigenen Versorgungssystemen eine erheblich bessere Rente zu bekommen als der gesetzlich Versicherte. Mein bester Freund ist eben Steuerberater. Darauf hat er eine Flasche Sekt aufgemacht. Ungerechtigkeitsempfinden? Fehlanzeige!
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