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Bagatellkündigungen und Richterethos

Die SPD hat den Vorschlag gemacht, Kündigungen aus Bagatellgründen einen Riegel vorzuschieben. Wenn man sich anschaut, wofür Mitarbeiter mittlerweile alles gekündigt werden und was sich die Herren Manager im Gegenzug alles leisten können, erscheint mir das als ein sinnvolles Bestreben.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hat sich heute in der Süddeutschen dagegen ausgesprochen, es gäbe keine Bagatellen. Immer schön, wenn eine auf Lebenszeit verbeamtete und äußerst gut bezahlte Juristin, die moralische Absolutheitskeule rausholt.


Im Falle des Gesetzesvorstoß der SPD ginge es nicht darum, Kündigungen wegen Bagatelldiebstählen an sich auszuschließen, sondern zuerst soll eine Abmahnung ausgesprochen werden, bevor bei Wiederholung dann auch die Kündigung folgt. Wer das einmalige Mitnehmen von Maultaschen, die ohnehin in den Müll gewandert wären, als die Legalisierung von Diebstahl betrachtet (Günter Krings, CDU) und wem das Augenmaß fehlt, das Mitnehmen von Maultaschen als Bagatelle zu begreifen (unsere Richterin im Süddeutsche Interview), der kommt von einer sehr hohen Warte.
Das Problem an den Bagatellkündigungen für mich ist, dass:
  1. Es sich zumeist um einen Vorwand handelt, kostengünstig einen unbeliebten Mitarbeiter loszuwerden. Denn würde man diese Ansprüche an alle Mitarbeiter anlegen, wäre bald halb Deutschland ohne Job.
  2. Die Kriterien, die dort angelegt werden, primär einfache Mitarbeiter treffen. In meinem Fall hingegen ist es z.B. legitimiert, dass ich Office Supply mitnehme oder auf Firmenkosten privat telefoniere. Im Falle von Vorstandsvorsitzenden zahlt die Firma (oder der Staat) auch gern mal die Geburtstagsparty.

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