Ich bin auch ein Hornochse. Letzte Woche hatte ich Frühstück im Hotel. Und das wird jetzt teuer, wie man bei Welt.de lernen kann. Die Mehrwertsteuer-Reduzierung, die ohnehin Geschäftsreisende mit zusätzlichen Kosten konfrontiert (s. Post Die Hotel-Mehrwertsteuer-Entlastung), verdirbt einem jetzt auch noch das Frühstück.
Status bis Ende letzten Jahres: Frühstück wurde pauschal (-4,80€) abgerechnet, wenn es nicht als Sonderposten auf der Rechnung abgegrenzt wurde (s. Post Berater-Weisheiten I: Einleitung und Spesen und Spesenfallstricke). Sprich: Man konnte das super Luxusfrühstück (Lachs, Hummer, Kaviar) verspachteln und musste dafür nur auf 4,80€ von seinen Tagesspesen (ganzer Tag 24€) verzichten. Ein gutes Geschäft für den motivierten Geschäftsreisenden. Und für das Hotel, das unverschämt hohe Preise für das meist unmotivierte Frühstücksbuffet berechnen konnte. Man muss sich einfach mal vor Augen führen, was vollwertiges Brunchen in einem Café normalerweise kostet (10€ zzgl. Getränke). Und wie viel besser die Qualität dort meist ist. Wer es günstig mag, geht zur Bäckerei und holt sich ein belegtes Brötchen samt Kaffee (< 3€).
Voraussetzung war, dass das Hotel das Frühstück und den Zimmerpreis in einer Rechnungsposition aggregierte. Tatsächlich ist es sogar so, dass das Finanzamt automatisch unterstellt, dass man Frühstück hatte, wenn nicht explizit auf der Rechnung steht, dass man ein Zimmer ohne Frühstück hatte.
Kleine Anmerkung: Wer Lust auf Spesenbetrug hatte, bat die Rezeption bei der Rechnung immer um den Zusatz ohne Frühstück, obwohl man Frühstück hatte. Die sind in der Frage kulant. Pro Übernachtung gewinnt man 4,80€ netto, was sich in Summe läppert. Und was natürlich Spesenbetrug darstellt. Wovon ich abrate. Und was ich nicht praktiziere.
Die Änderung: Der neue Mehrwertsteuersatz gilt nur für die Übernachtung, nicht aber für das Frühstück. Das ist soweit logisch, denn ein Frühstück im Hotel ist eine Restaurant-Dienstleistung und die wird eben mit dem vollen Mehrwertsteuersatz versteuert. Deswegen muss das Hotel nun die Positionen abgrenzen, damit die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze klar werden.
Zwei Positionen bedeutet, dass Geschäftsreisende nicht mehr die Pauschale (4,80€) von den Tagesspesen abziehen können, sondern die tatsächlich angefallenen Kosten abziehen müssen. Wer jetzt für 15€ frühstückt, hat 10,20€ netto weniger als früher. Das ist viel Geld.
Die Alternative, ohne Frühstück zu schreiben, wo Frühstück drin ist, ist für das Hotel eine sehr brenzlige Sache, denn das Hotel würde damit Mehrwertsteuer hinterziehen. Auch wenn das Frühstück unter Wert vertrieben wird (4,80€ für Kunden des Hotels statt 15€ nach normaler Kostenrechnung), dürfte das Finanzamt einschreiten. Eine Ausnahmeregelung wäre problematisch, weil sich dann die Cafés mit Brunch bzw. die Bäckereien beschweren würden, dass sie einen unfairen Wettbewerbsnachteil hätten.
Frühstück im Hotel wird somit dramatisch unattraktiver als es ehedem war. Die Konsequenz wird sein, dass Geschäftsreisende nicht mehr im Hotel frühstücken, sondern sich ein Brötchen unterwegs holen. Die Hotels verlieren damit einen netten Nebenverdienst. Schönes Eigentor!
Status bis Ende letzten Jahres: Frühstück wurde pauschal (-4,80€) abgerechnet, wenn es nicht als Sonderposten auf der Rechnung abgegrenzt wurde (s. Post Berater-Weisheiten I: Einleitung und Spesen und Spesenfallstricke). Sprich: Man konnte das super Luxusfrühstück (Lachs, Hummer, Kaviar) verspachteln und musste dafür nur auf 4,80€ von seinen Tagesspesen (ganzer Tag 24€) verzichten. Ein gutes Geschäft für den motivierten Geschäftsreisenden. Und für das Hotel, das unverschämt hohe Preise für das meist unmotivierte Frühstücksbuffet berechnen konnte. Man muss sich einfach mal vor Augen führen, was vollwertiges Brunchen in einem Café normalerweise kostet (10€ zzgl. Getränke). Und wie viel besser die Qualität dort meist ist. Wer es günstig mag, geht zur Bäckerei und holt sich ein belegtes Brötchen samt Kaffee (< 3€).
Voraussetzung war, dass das Hotel das Frühstück und den Zimmerpreis in einer Rechnungsposition aggregierte. Tatsächlich ist es sogar so, dass das Finanzamt automatisch unterstellt, dass man Frühstück hatte, wenn nicht explizit auf der Rechnung steht, dass man ein Zimmer ohne Frühstück hatte.
Kleine Anmerkung: Wer Lust auf Spesenbetrug hatte, bat die Rezeption bei der Rechnung immer um den Zusatz ohne Frühstück, obwohl man Frühstück hatte. Die sind in der Frage kulant. Pro Übernachtung gewinnt man 4,80€ netto, was sich in Summe läppert. Und was natürlich Spesenbetrug darstellt. Wovon ich abrate. Und was ich nicht praktiziere.
Die Änderung: Der neue Mehrwertsteuersatz gilt nur für die Übernachtung, nicht aber für das Frühstück. Das ist soweit logisch, denn ein Frühstück im Hotel ist eine Restaurant-Dienstleistung und die wird eben mit dem vollen Mehrwertsteuersatz versteuert. Deswegen muss das Hotel nun die Positionen abgrenzen, damit die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze klar werden.
Zwei Positionen bedeutet, dass Geschäftsreisende nicht mehr die Pauschale (4,80€) von den Tagesspesen abziehen können, sondern die tatsächlich angefallenen Kosten abziehen müssen. Wer jetzt für 15€ frühstückt, hat 10,20€ netto weniger als früher. Das ist viel Geld.
Die Alternative, ohne Frühstück zu schreiben, wo Frühstück drin ist, ist für das Hotel eine sehr brenzlige Sache, denn das Hotel würde damit Mehrwertsteuer hinterziehen. Auch wenn das Frühstück unter Wert vertrieben wird (4,80€ für Kunden des Hotels statt 15€ nach normaler Kostenrechnung), dürfte das Finanzamt einschreiten. Eine Ausnahmeregelung wäre problematisch, weil sich dann die Cafés mit Brunch bzw. die Bäckereien beschweren würden, dass sie einen unfairen Wettbewerbsnachteil hätten.
Frühstück im Hotel wird somit dramatisch unattraktiver als es ehedem war. Die Konsequenz wird sein, dass Geschäftsreisende nicht mehr im Hotel frühstücken, sondern sich ein Brötchen unterwegs holen. Die Hotels verlieren damit einen netten Nebenverdienst. Schönes Eigentor!
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